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   BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93   

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BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93 (https://dejure.org/1994,13070)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1994 - 13 RJ 41/93 (https://dejure.org/1994,13070)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1994 - 13 RJ 41/93 (https://dejure.org/1994,13070)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 70/90

    Annahme der Pflegemuttereigenschaft bei Betreuung eines Säuglings und Kleinkindes

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93
    Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision macht die Klägerin geltend, das LSG weiche mit seiner Ansicht, für die Beurteilung der Lösung des Familienbandes zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind sei die Frage des finanziellen Unterhalts entscheidend, von der Rechtsprechung des BSG ab (Hinweis auf Urteile vom 22. April 1992 - 5 RJ 20/91 - und vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90 -).

    Von einer solchen voraussichtlichen Pflegedauer kann ausgegangen werden, wenn ein Säugling - wie hier - von dem sorgeberechtigten Elternteil wegen einer beruflichen Tätigkeit in ständige häusliche Pflege zu einer Pflegeperson gegeben wird (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 5).

    Wenn das Kind mit den Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft lebt und die leiblichen Eltern das Kind nur gelegentlich bei Besuchen sehen, wird es schon nach dem äußeren Erscheinungsbild nur "besucht"; eine Beziehung wie zu einem eigenen Kind besteht dann nicht (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 5; s auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).

    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 23. April 1992 (SozR 3-1200 § 56 Nr. 5) unter Hinweis auf die Entwicklung des Begriffs des Pflegekindes im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und im SGB I herausgearbeitet, daß dieser Begriff im Sozialrecht von dem früheren Erfordernis, daß die Pflegeeltern einen Teil der Kosten des Unterhalts tragen, gelöst worden ist.

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93
    Ein Wechsel des nach § 1251a RVO Begünstigten ist indes während des für die Kindererziehungszeit maßgeblichen Zeitraums rechtlich möglich (vgl Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).

    Umstände, die hier zu einer anderen Beurteilung führen könnten (vgl dazu etwa Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -, Umdruck S 8), sind nicht ersichtlich.

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).

    Wenn das Kind mit den Pflegeeltern in häuslicher Gemeinschaft lebt und die leiblichen Eltern das Kind nur gelegentlich bei Besuchen sehen, wird es schon nach dem äußeren Erscheinungsbild nur "besucht"; eine Beziehung wie zu einem eigenen Kind besteht dann nicht (vgl BSG SozR 3-1200 § 56 Nr. 5; s auch Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).

  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90

    Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern und Kind

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93
    Zu einer Lösung der Mutter-Kind-Beziehung sei es gleichwohl nicht gekommen, weil die Beigeladene den gesamten Unterhalt für ihr Kind bestritten habe (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 - [SozR 3-2200 § 56 Nr. 3]).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89

    Kindererziehungszeiten für Großmütter als Pflegemütter

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93
    Der 5. Senat des BSG ist in Fortführung der Rechtsprechung des BSG zu anderen Vorschriften davon ausgegangen, daß ein zweifaches Familienband, nämlich zwischen der leiblichen Mutter und ihrem Kind und der Pflegemutter und diesem Kind nicht gleichzeitig unterhalten werden kann, die Beziehungen des Kindes zur leiblichen Mutter mithin gelöst sein müssen (vgl BSGE 67, 211 = SozR 1200 § 56 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 56 Nrn 2, 3 und 5).
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 20/91

    Vormerkung einer Kindererziehungszeit bei der Berechnung des Altersruhegeldes -

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93
    Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision macht die Klägerin geltend, das LSG weiche mit seiner Ansicht, für die Beurteilung der Lösung des Familienbandes zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind sei die Frage des finanziellen Unterhalts entscheidend, von der Rechtsprechung des BSG ab (Hinweis auf Urteile vom 22. April 1992 - 5 RJ 20/91 - und vom 23. April 1992 - 5 RJ 70/90 -).
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89

    Anspruch auf ein höheres Altersruhegeld (Rente) - Anrechnung eines

    Auszug aus BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93
    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).
  • BSG, 16.06.2016 - B 13 R 15/14 R

    Kindererziehungszeit - Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - Zeiten der

    Entscheidend ist vielmehr schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, ob bei prognostisch vorausschauender Betrachtung (ex ante) zu einem bestimmten Zeitpunkt hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, das Pflegeverhältnis werde über einen längeren Zeitraum bestehen (vgl BSG Urteil vom 23.4.1992 - 5 RJ 70/90 - SozR 3-1200 § 56 Nr. 5 S 20; BSG Urteil vom 26.8.1994 - 13 RJ 41/93 - Juris RdNr 18) .
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